Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mit dem Erwerb von Eintrittskarten akzeptierten Sie die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Event & More Rheinland UG:

1. ZAHLUNG DER TICKETS:

Die Tickets müssen direkt bei Buchung zu 100 % bezahlt werden. Die Preise in Euro beinhalten Gebühren zzgl. Versand- und Bearbeitungskosten.

2. RÜCKTRITT ODER UMBUCHUNG DES KUNDEN:

Die Rücknahme oder der Umtausch bestellter Eintrittskarten ist nicht möglich. Nicht abgenommene bzw. nicht vollständig bezahlte Eintrittstickets bleiben im Besitz der Event & More Rheinland UG zur anderweitigen Verwertung entsprechend der Ziffer 3.

3. RÜCKTRITT DER Event & More Rheinland UG:

Ferner ist die Event & More Rheinland UG berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere von der Event & More Rheinland UG nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen. Die Event & More Rheinland UG hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Im Falle des Rücktritts hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz gegen die Event & More Rheinland UG.

4. STORNIERUNG:

Die Event & More Rheinland UG behält sich vor, unabhängig von Regressansprüchen wegen Nichterfüllung, Bestellungen kostenpflichtig zu stornieren, wenn der Gesamtrechnungsbetrag nicht innerhalb von 14 Kalendertagen ab Buchungsdatum vollständig bezahlt ist. Nicht bzw. nicht vollständig bezahlte Eintrittstickets bleiben im Besitz der Event & More Rheinland UG.

Widerrufsrecht

Rückgabe- und Widerrufsrecht von Eintrittskarten, abgesagte/verlegte Veranstaltungen
Bei der Bestellung von Eintrittskarten besteht gemäß BGB § 312 b Absatz Nr. 6 kein Rücktritts-Widerrufsrecht, d.h. dass ein Umtausch oder die Rückgabe der von Ihnen erworbenen Tickets generell nicht möglich ist, es sei denn, dass die Veranstaltung abgesagt oder verlegt werden muss.

Im Falle einer Konzertabsage bzw. Konzertverlegung erhält der Besteller nach Rücksendung der Tickets den Eintrittskartenwert per Überweisung zurück. Die Erstattung der Bearbeitungsgebühren inkl. der Versandkosten ist gänzlich ausgeschlossen.

5. AUSHÄNDIGUNG DER EINTRITTSKARTEN:

Der Versand der Eintrittskarten erfolgt nach vollständiger Bezahlung. Die Event & More Rheinland UG behält sich vor, die Eintrittskarten an einem von der Event & More Rheinland UG bestimmten Ort und Zeitpunkt auszuhändigen.

6. PREISÄNDERUNG:

Die Event & More Rheinland UG behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Eintrittskarten durch den Veranstalter bis maximal einen Monat vor der betreffenden Veranstaltung, entsprechend die Verkaufspreise nach zu korrigieren.

7. LIEFERUNG DER TICKETS:

Die Lieferung der Tickets erfolgt durch die Event & More Rheinland UG. Sollten Eintrittskarten, die die Event & More Rheinland UG Ihnen bestätigt hat, aus von der Event & More Rheinland UG nicht beeinflussbaren Gründen nicht verfügbar sein, so behalten wir uns vor, Ihnen entsprechend gleichwertige Tickets für die Veranstaltung auszuhändigen.

8. EIGENTUM DER EINTRITTSTICKETS:

Alle Eintrittstickets sind bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Event & More Rheinland UG.

9. ANERKENNUNG DER BESUCHERORDNUNG DER Event & More Rheinland UG:

Der Erwerb eines Tickets zum Eintritt auf das Veranstaltungsgelände (im Folgenden Gelände genannt) der Event & More Rheinland UG für eine Veranstaltung auf dem Gelände (im Folgenden Veranstaltung genannt) beinhaltet die Anerkennung der Besucherordnung der Event & More Rheinland UG, gemäß derer die Event & More Rheinland UG Einlass in Gelände und Veranstaltung gewährt. Die Besucherordnung der Event & More Rheinland UG ist abrufbar auf der Website unter dem Stichwort "Besucherinfos", außerdem ist sie auf allen Tickets für Veranstaltungen der Event & More Rheinland UG abgedruckt.

10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN:

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für den Einzelticketverkauf haben schriftlich zu erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

Zahlungsort ist der Sitz der Event & More Rheinland UG. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im Kaufmännischen Verkehr der Sitz der Event & More Rheinland UG. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des Paragraphen 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der Event & More Rheinland UG. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei beidseitigem Handelskauf ist der Sitz der Event & More Rheinland UG alleiniger Gerichtsstand. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: Oktober 2015

Zuletzt angesehen